Elternbrief Schuljahresbeginn 2021_22

Sehr geehrte Eltern,

das neue Schuljahr hat schon sehr laut an unsere Tür geklopft, wir haben den Neustart gründlich vorbereitet und ich möchte Sie heute über wichtige Sachverhalte, den Beginn des Schuljahres betreffend, informieren.

Am 1. Schultag müssen alle SchülerInnen negativ getestet, mit der Testbestätigung sowie der Gesundheitsbestätigung (Formular gültig ab 02.08.2021) erscheinen.
Die KlassenleiterInnen nehmen ihre SchülerInnen auf dem Schulhof in Empfang und die Formulare entgegen. Können diese nicht abgegeben werden, darf das Kind das Schulhaus nicht betreten. In diesem Fall müssen Sie, liebe Eltern, diese Schriftstücke in die Schule bringen oder Ihr Kind abholen. Bitte unterstützen Sie uns und ersparen damit auch Ihrem Kind dieses Prozedere! Geben Sie bitte beide Formulare vollständig ausgefüllt und unterschrieben mit! Vielen Dank!

Die Kinder haben am Montag 4 Klassenleiterstunden und sollten danach zu Hause alle Leihexemplare auf eventuelle Schäden kontrollieren, mit Namen und Umschlag versehen, sowie alle Unterrichtsmaterialien vorbereiten, damit wir am Dienstag gemeinsam durchstarten können.
Kinder der Klassen 1 bis 3 können ab 11:10 Uhr, Kinder der 4. Klassen ab 12:05 Uhr in den Hort gehen. Alle Grundschüler werden wie üblich von uns betreut, bis sie nach Hause oder in den Hort gehen dürfen bzw. bis sie in ihren Bus steigen.

Die Kinder der Klassen 1a und 1b werden um 7:30 Uhr im Morgenkreis begrüßt; teilnehmende Eltern müssen eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen und werden gebeten, unbedingt einen Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Teilnehmenden einzuhalten.
Die Klassen 2 bis 4 haben am Ende der Hofpause ihren Morgenkreis.

Derzeit aktuelle „Corona-Bestimmungen“ für uns:
Die Testpflicht für alle an Schule Beteiligte wurde nicht geändert, d.h. jeden Montag und jeden Mittwoch ist der Nachweis über einen durchgeführten Corona-Selbsttest mit negativem Ergebnis erforderlich. Die Tests dürfen weiterhin in der Häuslichkeit und damit in Ihrer Verantwortung durchgeführt werden. Für Genesene und vollständig Geimpfte, die diesen Sachverhalt bitte dem Klassenleiter mitteilen, entfällt diese Nachweispflicht.
Es besteht für die ersten zwei Wochen des Schulbetriebes die Pflicht, mit dem Betreten des Schulgeländes eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Wir organisieren getrennte Hofpausen für die einzelnen Schülergruppen, damit in dieser Zeit auf die „Maske“ verzichtet werden kann.

Wir hoffen, dass die MNB-Pflicht mit Beginn der 3. Schulwoche aufgehoben oder zumindest gelockert wird.

Bei Auftreten folgender Symptome darf Ihr Kind die Schule nicht betreten:
Husten (nicht chronisch)
Halsschmerzen
Schnupfen (nicht allergisch)
Fieber (ab 38°C)
Kopf- oder Gliederschmerzen
Störung des Geruchs- oder Geschmackssinns
Durchfall/Erbrechen

Die Schule darf in diesem Fall frühestens nach 7 Tagen oder nach Vorlage der entsprechenden Selbsterklärung (Formular) wieder besucht werden.

Die ersten Wochen werden als „Anschlusswochen“ gestaltet. Wir holen die Kinder an ihrem aktuellen Wissensstand ab, ohne sie zu überfordern. Wir wollen mit Hilfe unterrichtsintegrierter oder -begleitender Diagnose- und Fördermaterialien pandemiebedingte Lernrückstände bewältigen sowie Lernstände in den Kernfächern erheben, deren Ergebnisse die Grundlage unserer Arbeit im Unterricht sein werden.

Am Montag erhalten die Kinder eine Übersicht über unser diesjähriges Kursangebot.
Unsere Klassenfotos, die jährlich erneuert und auf die Homepage gestellt werden, wollen wir in diesem Jahr erst in der 3. Schulwoche machen, da wir hoffen, dass bis dahin keine Maskenpflicht mehr besteht.

Wir planen ein abwechslungsreiches Schuljahr, das neben fundierter Unterrichtsarbeit auch wieder Höhepunkte wie Exkursionen, Wandertage, Theaterbesuche, Projekte, Sportwettkämpfe, Teilnahme an Facholympiaden und vielleicht sogar eine Klassenfahrt beinhaltet.

Wir freuen uns auf Ihre Kinder und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen.

Mit freundlichen Grüßen

Petra Schult und das Kollegium der Heinrich-Heine-Schule Karlshagen

 

Dokumente zum Download

Gesundheitsbestätigung ab 02.08.2021

Selbsterklärung negativer COVID-19-Test

Selbsterklärung COVID-19 diagnostische Abklärung Wiederaufnahme in die Schule