Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV

Sehr geehrte Erziehungsberechtigte und SchülerInnen,

anbei leiten wir Ihnen eine Information der UBB weiter:

Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes haben sich mit Gültigkeit vom 23.04.2021 einige Neuregelungen auch für den Öffentlichen Personen- und Schienenverkehr ergeben.

1. Fahrgäste sind zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) verpflichtet.

Bundesweit einheitlich gilt nun für Fahrgäste – sowohl während der Beförderung als auch während des Aufenthalts in einer zu dem jeweiligen Verkehr gehörenden Einrichtung – „die Pflicht zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar)“ (vgl. § 28b Abs. 1 Nr. 9).

Eine der FFP2-Maske vergleichbare Schutzwirkung erfüllen nur noch die Masken mit den Standards KN95 bzw. N95.

Eine medizinische OP-Maske hat keine vergleichbare Schutzwirkung wie eine FFP2-Maske.

2. Kontroll- und Servicepersonal müssen bei Kontakt mit Fahrgästen eine medizinische Gesichtsmaske tragen.

3. Ausnahmen von der Tragepflicht einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar)

Die Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) gilt nicht für

  • Kinder, „die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben“,
  • Personen mit einer ärztlich bescheinigten gesundheitlichen Beeinträchtigung speziell für das Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar), einer ärztlich bescheinigten chronischen Erkrankung oder einer Behinderung,
  • gehörlose und schwerhörige Menschen und Personen, die mit diesen kommunizieren sowie ihre Begleitpersonen (vgl. § 28b Abs. 9 Nr. 1-3).

Die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung ist auch in die Beförderungsbedingungen aufgenommen und damit für alle Fahrgäste bindend.

Sollte sich der Fahrgast weigern, Mund und Nase entsprechend zu bedecken, wird dieser durch das Fahrpersonal von der Beförderung ausgeschlossen.

Das Tragen der Mund-Nasen-Bedeckung ist im gesundheitlichen Interesse aller insbesondere deshalb notwendig, weil die empfohlenen Abstandsregelungen in den Fahrzeugen nicht in jedem Fall eingehalten werden können.

Bis 30.04.2021 werden die Fahrer sich noch kulant verhalten.

Weiterhin möchten wir Sie informieren, dass wir regelmäßig mit Baumaßnahmen im Bereich des ÖPNV konfrontiert sind. Bitte nutzen Sie zur Information auch der Schüler folgende Möglichkeiten:

  • Gerne können die Fahrgäste der UBB Fahrplanauskünfte zum Linienverkehr auch über www.google.com/maps/ erhalten. Einfach die Seite aufrufen, Start und Zielort eingeben und ‚Mit öffentlichen Verkehrsmitteln‘ für die Routensuche auswählen.
  • Nutzen Sie zur Information über die aktuellen Abfahrtszeiten inkl. Verspätungs-Angaben auch den QR-Code direkt an den Haltestellenaushängen oder über http://ubb-info.com/index.html können Sie die Abfahrtszeiten inkl. Verspätungs-Angaben speziell für Ihre Haltestelle jederzeit aufzurufen.