Karlshagen, den 10.11.2025
Vorwort
Die Heinrich-Heine-Schule ist eine Regionale Schule mit Grundschule. Hier lernen Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 – 10.
Unsere Schule ist ein Ort, an dem sich Menschen mit vielseitigen Interessen und Stärken treffen, gemeinsam lernen sowie arbeiten wollen. Wir sind bestrebt, jedem eine angenehme und sichere Umgebung zu bieten.
Aus diesem Grund beziehen wir eine „Null-Toleranz-Position“ gegenüber jeglicher Störung dieser sicheren Lernumgebung und erwarten die Einhaltung unserer hier festgeschriebenen Regeln.
Leitlinien in unserem Schulalltag
„Wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun, sondern auch für das, was wir nicht tun.“ J. B. Moliere
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Wir respektieren und achten einander. Niemand wird ausgegrenzt oder herabgesetzt.
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Wir grüßen einander.
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Wir nehmen aufeinander Rücksicht.
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Wir lösen Konflikte gewaltfrei. Gegenseitiges Zuhören und Toleranz sind dafür Voraussetzung.
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Wir achten das Eigentum aller und gehen damit pfleglich um.
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Wir halten Regeln und Absprachen ein.
Ich verhalte mich anderen gegenüber so, wie ich selbst behandelt werden möchte.
Hausordnung der Heinrich-Heine-Schule Karlshagen
1. Verhalten im Schulgebäude
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Das Schulgebäude ist ab 7.15 Uhr geöffnet, als Ein- und Ausgänge für Schüler werden die drei hinteren Türen genutzt. Die Schüler nutzen den Aufgang, der am nächsten zum Unterrichtsraum liegt.
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Ab 7.30 Uhr sind sämtliche Eingangstüren zum Schulgebäude verschlossen. Das Betreten des Gebäudes kann dann ausschließlich über den Haupteingang erfolgen. Es muss geklingelt werden. Grundsätzlich ist auch eine anschließende Anmeldung im Sekretariat erforderlich. Diese entfällt lediglich für jene Fahrschüler, die fahrplanbedingt erst kurz vor Unterrichtsbeginn in der Schule eintreffen.
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Schüler, die zu spät kommen, benutzen den Haupteingang und melden sich im Sekretariat.
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Mäntel und Jacken werden an die Garderobe bzw. in die Garderobenschränke gehängt. Kopfbedeckungen werden abgenommen. Ausnahmen können aus religiösen oder Krankheitsgründen geregelt werden.
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Grundschüler ziehen ihre Wechselschuhe an.
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Im Klassenraum und im Treppenhaus verhält sich jeder Schüler ruhig und vernünftig.
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Fachräume werden nur im Beisein der Fachlehrkraft betreten.
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Handys, Smart-Watches und andere nicht zum Unterricht gehörende elektronische Geräte dürfen zwar in die Schule mitgebracht werden, müssen aber mit Betreten des Schulgebäudes prinzipiell ausgeschaltet und in Jacken bzw. Schultaschen verwahrt sein. Sollte ein Schüler in Ausnahmefällen unbedingt zuhause anrufen müssen, erfolgt dies nach Rücksprache mit einer Lehrkraft bzw. im Sekretariat. Alle technischen Geräte, die für Unterrichtszwecke gebraucht werden, dürfen nach Rücksprache mit der Lehrperson verwendet werden.
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Bei einem Verstoß gegen diese Regelung wird das betreffende Gerät eingezogen und erst nach einer Information an die Eltern wieder ausgehändigt.
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Film und Tonaufnahmen sowie das Fotografieren sind auf dem gesamten Schulgelände verboten.
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Das Verhalten in der Turnhalle und in den Fachräumen wird durch die geltende Hallen- bzw. Fachraumordnung geregelt.
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2. Ordnung und Sauberkeit
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Jeder achtet auf Ordnung und Sauberkeit im Schulhaus.
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Der Ordnungsschüler verlässt als letzter den Raum, den er zuvor auf Ordnung und Sauberkeit kontrolliert hat – u.a. Wischen der Tafel, Fenster schließen, Licht ausschalten.
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Verlassen Lehrkraft und Klasse den Unterrichtsraum, wird dieser verschlossen.
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Nach der, laut Raumplan, letzten Unterrichtsstunde werden die Stühle hochgestellt. Die Lehrkraft schaltet gegebenenfalls Smartboard, digitale Tafel, Beamer und Rechner aus.
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Die Tafel wird am Ende der Woche feucht abgewischt.
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Schulmobiliar und Arbeitsmittel werden schonend behandelt. Wer Verschmutzungen absichtlich herbeiführt, kann zu Reinigungsarbeiten verpflichtet werden.
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Nach Aushändigung der Schulbücher sind diese umgehend mit einem Schutzumschlag zu versehen. Der Name, die Klasse und das Schuljahr sind einzutragen.
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Festgestellte Mängel, Sachbeschädigungen oder Unfallquellen werden sofort der anwesenden Lehrkraft gemeldet.
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Bei einer mutwilligen Beschädigung kommen Schüler bzw. Eltern für den Schaden auf.
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Bei Verlust oder Beschädigung von Wertgegenständen übernimmt die Schule keine Haftung.
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Der Hygieneplan ist Bestandteil der Hausordnung.
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3. Unterricht
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Alle Schüler ab Klassenstufe 3 sind verpflichtet, sich über Aushänge und Vertretungspläne zu informieren. Der Stundenplan kann über die Schulhomepage auch digital eingesehen werden.
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Zum Stundenbeginn befindet sich jeder Schüler an seinem Platz und hat seine Arbeitsmaterialien bereitgelegt.
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Sollte 5 Minuten nach Stundenbeginn keine Lehrkraft in der Klasse sein, informiert der Klassensprecher darüber im Sekretariat.
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Während der Unterrichtsstunden ist das Trinken – idealerweise von Wasser – gestattet. Die Flaschen stehen nicht auf dem Tisch. Die unterrichtende Lehrkraft hat die Möglichkeit gemeinsame Trinkpausen festzulegen.
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Während des Unterrichts sind Kaugummikauen und der Verzehr von Speisen untersagt.
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Nach Unterrichtsschluss verlassen alle Nichtfahrschüler umgehend das Schulgelände. Die Fahrschüler nutzen den Fahrschülerraum oder den Pausenhof bis zur Abfahrt des Busses/ des Zuges.
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4. Verhalten im Krankheitsfall
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Erkrankte Schüler werden vom Fachlehrer mit dem Laufzettel ins Sekretariat geschickt. Dort wird das weitere Vorgehen mit dem Sorgeberechtigten abgeklärt.
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Muss ein Schüler krankheitsbedingt zu Hause bleiben, benachrichtigen die Eltern die Schule umgehend, d.h. bis 8:00 Uhr des ersten Fehltages.
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Die Fachlehrer erfassen in der 1. Unterrichtsstunde der Klasse die fehlenden Schülerinnen und Schüler.
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Die schriftliche Entschuldigung bzw. das Attest des Arztes sind zeitnah beim Klassenleiter abzugeben.
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Anträge auf Freistellung vom Unterricht – auch für Facharztbesuche – sind rechtzeitig beim Klassenleiter einzureichen. Freistellungen, die eine Verlängerung der Ferien zur Folge haben, können nur in begründeten Ausnahmefällen und allein durch die Schulleitung genehmigt werden.
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Der Schüler ist verpflichtet, den versäumten Unterrichtsstoff zeitnah nachzuarbeiten und seine Unterlagen zu vervollständigen.
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Eine Befreiung vom Sportunterricht kann nur durch den behandelnden Arzt bzw. die zuständige Lehrkraft erfolgen. Fällt ein Schüler länger als 4 Wochen im Schulsport aus, kann die Schulleitung ein amtsärztliches Attest verlangen. Bei gesundheitlichen Problemen, die eine Schulsportbefreiung notwendig machen, ist ein amtsärztliches Attest beim Klassenlehrer bzw. Sportlehrer einzureichen.
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5. Verhalten in der Pause
5.1 Bei Wechsel des Unterrichtsraumes werden die Taschen zur großen Pause mit auf den Hof
genommen bzw. vor dem Fachraum abgestellt, wenn dieser sich auf dem Weg befindet.
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In den Hofpausen verlässt jeder Schüler auf dem kürzesten Weg unaufgefordert das Schulgebäude und hält sich auf dem Pausenhof auf. Der Bereich der Fahrradständer gehört nicht zum Pausenhof. Anschließend wird das Haus durch die Tür von der Hofseite betreten, die direkt zum Unterrichtsraum führt.
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Bei Starkregen erfolgt die Durchsage: „Für alle Schülerinnen und Schüler ist heute eine Regenpause.“ Grundschüler bleiben dann im Haus, Regionalschüler halten sich unter der Überdachung auf.
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Es ist untersagt, auf dem Treppengeländer zu sitzen, zu klettern bzw. zu rutschen.
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Das Schulgelände darf in den Pausen nur mit Zustimmung einer Lehrkraft verlassen werden. In den Freistunden ist dafür die Erlaubnis der Eltern erforderlich.
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6. Verhalten auf dem Schulgelände
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Alle Schüler betreten und verlassen das Schulgelände durch das Eingangstor Schulstraße bzw. Straße des Friedens. Die Parkplatzzufahrt wird nicht genutzt!
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Eltern, Gäste und schulfremde Personen benutzen den Haupteingang und melden sich im Sekretariat an.
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Fahrradfahren und das Mitführen von Hunden sind auf dem Schulgelände untersagt.
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Fahrräder werden in den dafür vorgesehenen Fahrradständern abgestellt und mit einem eigenen Schloss gesichert.
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Das Mitbringen und der Konsum von Zigaretten, Alkohol, Drogen und Energy-Drinks sind auf dem gesamten Schulgelände untersagt.
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Das Mitbringen aller Arten von Waffen und sogenannten Anscheinswaffen (Gegenstände, die echten Schusswaffen täuschend ähnlich sehen) im Sinne des Waffengesetzes, von Spielzeugwaffen, von Messern (Küchen – und Taschenmessern), von Werkzeugen, von Pfefferspray, von waffenähnlichen und gefährlichen Gegenständen, von Chemikalien, von Laserpointern, von Feuerzeugen sowie von Feuerwerkskörpern ist verboten.
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Es ist verboten, mit Schneebällen, Steinen, Sand, Stöcken oder anderen Gegenständen zu werfen.
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Auf dem Schulgelände sind das Tragen und Verbreiten verfassungsfeindlicher Symbole nicht erlaubt.
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Das Abspielen von Musik mit gewaltverherrlichenden und menschenverachtenden Inhalten ist auf dem Schulgelände verboten.
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7. Verhalten bei Alarm
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Bei Ertönen des Alarmsignals verhalten sich alle im Haus befindlichen Personen entsprechend den Anweisungen des Ansagetextes über die Lautsprecher.
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Wenn das Gebäude verlassen werden muss, geschieht dies unverzüglich auf den vorgeschriebenen Fluchtwegen.
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Alle Schüler begeben sich zügig zu den festgelegten Stellflächen.
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Die anwesende Lehrkraft nimmt das Klassenbuch mit und unterrichtet sofort die Schulleitung über die Vollzähligkeit der jeweiligen Klasse.
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Alle Schüler verhalten sich entsprechend den Anweisungen der Schulleitung bzw. der Feuerwehr.
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8. Cafeteria
8.1Die Regeln der Hausordnung gelten ebenso in der Cafeteria.
Mit der Anmeldung Ihres Kindes wird die Hausordnung der Heinrich-Heine-Schule anerkannt.
Gabriele Reißmann
Schulleiterin