Bei Schwierigkeiten die Schule zu erreichen, ist es unbedingt erforderlich, dass die Erziehungsberechtigten die Schule zeitnah informieren und ihre Kinder abmelden.

Bei Nichtteilnahme sind die Schülerinnen und Schüler nach Mitteilung der Erziehungsberechtigten dann entschuldigt.

Landkreise und kreisfreie Städte sind für Informationen zum Schülerverkehr verantwortlich.

Gabriele Reißmann

Schulleiterin