Ab dem 1. März 2025 wird die neue VG-Card beim Einstieg in den Bus kontrolliert. Um fahrtberechtigt zu sein, ist es unerlässlich, die VG-Card stets mitzuführen. Dies gilt auch für Fahrten in der Freizeit mit der VG-Card.

Zudem gibt es ein Kartelesegerät in allen UBB-Bussen, an dieses die VG-Card beim Einstieg in den Bus gehalten und gescannt werden muss.

Bitte beachten Sie außerdem die Hinweise (z.B. bei Verlust der Card): Infoblatt zur VG-Card