Testpflicht: Anschreiben des Ministeriums M-V

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

anbei finden Sie alle aktuellen Informationen des Ministeriums bezüglich der Testpflicht ab dem 28. April 2021.

„Ein negatives Testergebnis hinsichtlich einer Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus ist Voraussetzung für die Teilnahme am Präsenzunterricht beziehungsweise an Präsenzangeboten der Schule.

1. Verpflichtet werden

a) Schülerinnen und Schüler, die am Präsenzunterricht/Wechselunterricht oder anderen Präsenzangeboten teilnehmen

b) Schülerinnen und Schüler, die an der organisierten Notfallbetreuung teilnehmen

c) Erziehungsberechtigte, die das Schulgebäude betreten wollen

d) alle an Schule Beschäftigten“

(Auszug aus dem Schreiben des Ministeriums HS_Testpflicht_Eltern 23042021)

 

Alle weiteren Informationen und Formulare finden Sie hier:

Anschreiben des Ministeriums M-V zur Testpflicht ab 28.04.2021

Formular zur Selbsterklärung oder Bestätigung eines negativen Testergebnisses ab dem 28. April 2021

Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten zur Übergabe der Tests bei Abnahme einer Testprobe in der Häuslichkeit

Einverständniserklärung zur Durchführung eines AntigenSchnelltests („Selbsttest“) in der Schule ab dem 28. April 2021