Karlshagen, 04.11.2020
Liebe Eltern,
nach Inkrafttreten der Verordnung zur Eindämmung von COVID-19 in Schulen möchte ich Sie auf einige Regelungen aufmerksam machen, die zunächst bis zum 30.11.2020 gelten:
- Unser Schulchor darf zurzeit nicht tätig sein.
- Bei schulischen Veranstaltungen dürfen weder Speisen noch Getränke angeboten werden (die Mittagsversorgung bleibt davon unberührt).
- Für Sie als Erziehungsberechtigte besteht die Pflicht, der Schule unverzüglich zu melden, falls Ihr Kind Kontakt zu einer nachweislich auf SARS-CoV-2 positiv getesteten Person hatte.
Falls Sie sich noch detaillierter informieren möchten, finden Sie die vollständige Verordnung hier.
Mit freundlichen Grüßen
Petra Schult
Stellv. Schulleiterin