Antragsverfahren Schülerbeförderung ab Schuljahr 2024/25

Sehr geehrte Eltern/ Erziehungsberechtigte,

in Vorbereitung auf das neue Schuljahr 2024/2025 möchten wir Sie über die Änderungen des Antragsverfahrens zur Schülerbeförderung informieren.

Ab dem Schuljahr 2024/25 sind alle Anträge für die Schülerbeförderung nur noch über das Online-Portal des Landkreises zu stellen und in jedem Fall muss ein aktuelles Passbild hochgeladen werden, da sonst keine Bearbeitung erfolgen kann.

Die Anträge sind bitte bis spätestens zum 14.06.2024 zu stellen.

HIER Schülerbeförderung online beantragen

Sie klicken einfach den Link an, füllen den Antrag aus und laden das Passbild datenschutzkonform hoch. Alles Weitere erledigt die Schule bzw. Ihre zuständige Sachbearbeiterin/ Ihr Sachbearbeiter.

ÖPNV / Bös (BUS bzw. VG-Card)
Schülerinnen und Schüler, die in diesem Schuljahr schon einen Fahrausweis für den Bus haben, bekommen im nächsten Schuljahr automatisch die VG-Card – es muss kein neuer Antrag gestellt werden.
Ausnahme:
Ein neuer Antrag ist zu stellen:
– für Schülerinnen und Schüler, die bereits die kostenfreie Schülerbeförderung in Anspruch nehmen und im Schuljahr 2024/ 2025 die 5. Klasse besuchen
– für Schülerinnen und Schüler der zukünftigen 1. Klasse
– bei einem Schulwechsel ist immer ein neuer Antrag zu stellen
– für Schülerinnen und Schüler die eine VG-Card beantragen möchten

UBB Bahn
Schülerinnen und Schüler, die auf die UBB-Bahn angewiesen sind, erhalten ein Bahnticket. Für jede Schülerin/ jeden Schüler muss online ein neuer Antrag gestellt werden – Passbild nicht vergessen!

Individuelle Beförderung (Taxi) – gilt nur für Grundschüler aus Peenemünde.

Schülerinnen und Schüler, die eine individuelle Beförderung (Taxi) benötigen, müssen jedes Schuljahr einen neuen Antrag stellen.
Um die Organisation der individuellen Beförderung mit dem Taxi zum Schuljahresbeginn abzusichern, ist es zwingend erforderlich, dass die Anträge umgehend, jedoch spätestens bis zum 14.06.2024, im Online – Portal des Landkreises zu stellen sind.

Allgemeine Hinweise
Die neuen Fahrausweise für den ÖPNV gelten vom 02.09.2024 – 25.07.2025.
Sollten sich die Anspruchsvoraussetzungen für die kostenfreie Schülerbeförderung im laufenden Schuljahr, zum Beispiel aufgrund eines Umzuges außerhalb des Landkreises oder Schulwechsel, ändern oder nicht mehr gegeben sein, ist unbedingt eine Information an den Landkreis weiterzuleiten.
Bei Verlust des Fahrausweises ist ein Antrag auf Zweitschrift über die Schule zu stellen und eine Gebühr von 10,00 € ÖPNV/ 20,00 € UBB – Bahn an die Verkehrsbetriebe zu zahlen bzw. zu überweisen.

Grundsätzlich gilt: Unvollständige Anträge können nicht bearbeitet werden. Die genannten Termine müssen unbedingt eingehalten werden.

Gabriele Reißmann Karlshagen, 02.05.2024
Schulleiterin im Namen des Landkreises M/V

 

Anschreiben als PDF-Datei zum Downloaden