Datenschutzerklärung zum Reiseverhalten für den Regelbetrieb unter Pandemiebedingungen in den Schulen des Landes M-V

Sehr geehrte Eltern,

liebe Schülerinnen und Schüler,

hiermit möchte ich Sie darüber informieren, dass volljährige Schülerinnen und Schüler, beziehungsweise bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern deren Erziehungsberechtigte, verpflichtet sind, mit der vorliegenden Erklärung über das Reiseverhalten eine Erklärung über die Umstände einer möglichen Ansteckung mit SARS-CoV-2 sowie über die Einreise aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet entsprechend § 2 Nummer 3 und 3a Coronavirus-Einreiseverordnung in unserer Schule abzugeben.

In diesem Rahmen verarbeiten wir Ihre personenbezogenen Daten bzw. die personenbezogenen Daten Ihres Kindes. Damit bestehen Informationspflichten nach Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung, denen wir hiermit nachkommen möchten.

  1. Verantwortlicher für die Datenverarbeitung

Verantwortlich für die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten bzw. der personenbezogenen Daten der Schülerin oder des Schülers im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung ist die Schulleitung.

In Fragen des Datenschutzes nehmen Sie bitte Kontakt auf zu:

Frau Gabriele Reißmann, Schulleiterin

  1. Zweck und Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Die Schule verarbeitet Ihre personenbezogenen Daten bzw. die personenbezogenen Daten Ihres Kindes, soweit es für die Erfüllung Ihrer Verpflichtungen gemäß der Coronavirus-Einreiseverordnung und der 4. Schul-Corona-Verordnung erforderlich ist. Die Erklärung über das Reiseverhalten dient dabei insbesondere der Eindämmung einer weiteren Verbreitung des SARS-CoV-2-Virus. Auf diese Weise sollen unsere Schülerinnen und Schüler sowie alle Beschäftigten unserer Schule geschützt werden, indem rechtzeitig lageangepasste Maßnahmen eingeleitet werden können.

Es besteht gemäß § 4 Absatz 1 Coronavirus-Einreiseverordnung in der jeweils gültigen Fassung für Einreisende aus einem Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet grundsätzlich eine Absonderungspflicht. Nach § 7 Absatz 1 Satz 1 der 4. Schul-Corona-Verordnung sind Erziehungsberechtigte verpflichtet, den Schulen unverzüglich eine Erklärung über das Reiseverhalten vorzulegen; volljährige Schülerinnen oder Schüler trifft diese Verpflichtung selbst. Dazu ist die vorliegende „Erklärung über das Reiseverhalten“ in der jeweils gültigen Fassung zu nutzen. Der Zeitpunkt bzw. die Zeitpunkte, zu dem bzw. zu denen die Erklärung abzugeben ist, werden durch das Ministerium für Bildung und Kindertagesstätten durch Hinweisschreiben bekannt gemacht. An den Schulen des Landes gilt ein Betretungsverbot von Schulgebäuden und jedweder schulischen Anlage für Schülerinnen und Schüler, die oder für die die Erziehungsberechtigten der Pflicht zur Abgabe der vorgenannten Erklärung nicht nachgekommen sind. Dieses Verbot gilt bis zur Vorlage der Erklärung, längstens jedoch 14 Tage ab dem Zeitpunkt, zu dem die Erklärung von der Schule gefordert wurde. Die Schulleiterin oder der Schulleiter haben dieses Betretungsverbot durchzusetzen.“

Im Übrigen gelten für uns ergänzend das Bundesdatenschutzgesetz, das Landesdatenschutzgesetz Mecklenburg-Vorpommern sowie die Verordnung zum Umgang mit personenbezogenen Daten der Schülerinnen und Schüler, Erziehungsberechtigten, Lehrkräften und sonstigem Schulpersonal des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Schuldatenschutzverordnung – SchulDSVO M-V).

  1. Kategorien personenbezogener Daten

Mit der Erklärung über das Reiseverhalten werden Ihre Daten bzw. die Daten Ihres Kindes übermittelt. Dabei handelt es sich um Name, Vorname, Geburtsdatum der Person, über die Auskunft erteilt wird, sowie die Erklärung zum Reiseverhalten. Mit Ihrer Unterschrift übermitteln Sie als Erziehungsberechtigte minderjähriger Kinder Ihren Namen und Vornamen an die Schule.

Weitere personenbezogene Daten werden ausdrücklich nicht verarbeitet.

  1. Kategorien von Empfängern

Ihre personenbezogenen Daten bzw. die personenbezogenen Daten der Schülerin oder des Schülers werden durch die Klassenleitung sowie die Schulleitung verarbeitet. Soweit die Erklärung über das Reiseverhalten nicht oder nicht ordnungsgemäß unterzeichnet wird, werden die Daten Ihres Kindes bzw. Ihre Daten, wenn Sie volljährig sind, an das zuständige Gesundheitsamt oder die zuständige Behörde zur Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten nach § 11 Coronavirus-Einreiseverordnung übermittelt.

  1. Speicherdauer

Die Rückgabe des Formulars wird von der Klassenleitung vermerkt. Anschließend wird das Formular vernichtet. Ihre im Formular angegebenen personenbezogenen Daten bzw. die personenbezogenen Daten der Schülerin oder des Schülers werden in diesem Zusammenhang nicht gespeichert.

  1. Auskunfts– und weitere Rechte

Weiter stehen Ihnen nach der Datenschutz-Grundverordnung nachfolgend genannte Rechte zu:

  • Sie können Auskunft über die zu Ihrer Person gespeicherten Daten erhalten (Artikel 15 Datenschutz-Grundverordnung).
  • Sind unrichtige personenbezogene Daten verarbeitet worden, steht Ihnen ein Recht zur Berichtigung zu (Artikel 16 Datenschutz-Grundverordnung).
  • Sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, können Sie die Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung verlangen sowie Widerspruch gegen die Verarbeitung einlegen (Artikel 17, 18 und 21 Absatz 1 Datenschutz-Grundverordnung).
  • Sie haben ferner das Recht auf Unterrichtung über Empfänger, denen eine Berichtigung oder Löschung der personenbezogenen Daten oder eine Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 16, Art. 17 Abs. 1 und Art. 18 mitgeteilt worden ist (Art. 19 Abs. 2 Datenschutz-Grundverordnung),
  1. Recht auf Beschwerde

Gemäß Artikel 77 DS-GVO steht es Ihnen frei, sich mit einer Beschwerde an den

Landesbeauftragten für Datenschutz und Informationssicherheit

Werderstraße 74 A

19055 Schwerin

zu wenden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ihre Schulleitung