Informationen zum Schulbetrieb ab 16.12.2020

Sehr geehrte Eltern, im Folgenden finden Sie die aktuellen Regelungen bzgl. SARS-Cov-2 des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft und Kultur Mecklenburg-Vorpommern:

Ab dem 16. Dezember 2020 ist die Präsenzpflicht für alle Schülerinnen und Schüler bis zum 8. Januar 2021 aufgehoben. Grundsätzlich gilt aber, dass die Schulen für die Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 geöffnet sind.

Wir bitten alle Erziehungsberechtigten, ihre Kinder ab dem 16. Dezember 2020 – soweit es ihnen möglich ist – zuhause zu betreuen und dass die Schülerinnen und Schüler dort ihre Aufgaben für den Unterricht erledigen.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6, die nicht zuhause betreut werden können, werden vom 16. Dezember 2020 bis zum 18. Dezember 2020 sowie vom 4. Januar 2021 bis zum 8. Januar 2021 in der Schule durch Lehrkräfte bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleitet. Dabei gilt, dass die Begleitung im festen Klassenverband durchgeführt wird. Das heißt, dass es keinerlei Zusammenlegung von Lerngruppen geben soll. Diese Regelung ist unbedingt einzuhalten.

Eine Nachweispflicht einer systemrelevanten Tätigkeit der Eltern oder der Notwendigkeit der Inanspruchnahme für Schülerinnen und Schüler, die zur Schule kommen, besteht im Gegensatz zum Frühjahr 2020 ausdrücklich nicht. Die Vorsorgemaßnahmen hinsichtlich Symptomatik von Schülerinnen und Schüler oder dem Kontakt zu nachweislich SARS-Cov-2-positiven Personen bleiben aufrecht.

Erziehungsberechtigte, die ihre Kinder in den Jahrgangsstufen 1 bis 6 in Präsenz begleiten lassen müssen, werden dringend gebeten, wann immer die Möglichkeit besteht die Kinder vorab in der Schule möglichst per Email anzumelden.

Der reguläre Schülerverkehr findet in ganz Mecklenburg-Vorpommern statt.

Lehrkräfte, deren Präsenz in der Schule nicht erforderlich ist, dürfen den Distanzunterricht und andere dienstliche Aufgaben in Abstimmung mit der Schulleitung von zuhause aus erledigen.

Diese Maßnahmen stellen gerade für die Abschlussklassen eine besondere Herausforderung dar. Deshalb werden die Abschlussklassen bei allen weiteren Regelungen besonders in den Blick genommen. Dazu erhalten Sie Mitte der ersten Januarwoche 2021 weitere Informationen. Ziel ist es, dass die Abschlussklassen des Jahres 2021 ab dem 11. Januar 2021 priorisiert in den Präsenzunterricht zurückkehren.

Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB)

In allen schulischen Gebäuden gilt für alle an Schule beschäftigten Personen ab dem 16. Dezember 2020 grundsätzlich jederzeit die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB), auch im Unterricht. Für Schülerinnen und Schüler bleiben die Regelungen hinsichtlich der Mund-Nase-Bedeckungen an Schulen zunächst unverändert. Es gelten die Ausnahmetatbestände der Schul-Corona-Verordnung in der jeweils gültigen Fassung. Unabhängig davon wird dringend empfohlen, den Mindestabstand einzuhalten, wo dies möglich ist. Je nach Entwicklung der epidemiologischen Lage kann diese Regelung in der ersten Januarwoche weiter angepasst werden.

Hinweise zur Organisation des Distanzunterrichts

Für alle Jahrgangsstufen wird die Präsenzpflicht aufgehoben. Alle Schülerinnen und Schüler aller Jahrgangsstufen aller Schularten erhalten Aufgaben für das häusliche Lernen.

Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 in Präsenz erhalten bei der Bearbeitung dieser Aufgabenpakete, die auch für den Distanzunterricht vorgesehen sind, Unterstützung durch die Lehrkräfte in Präsenz. Die Kontingentstundentafel muss in diesem Zeitraum nicht erfüllt werden. Insbesondere ist kein Sportunterricht oder Schwimmunterricht zu erteilen. Etwaig verbliebene geplante Aktivitäten im Bereich „Lernen am anderen Ort“ sind in diesem Zeitraum auszusetzen.

Ab der Jahrgangsstufe 7 und in den beruflichen Schulen wird gemäß der Hinweisschreiben 123 und 124 Distanzunterricht angeboten. Ausgenommen davon ist der Unterricht in den Ausbildungs- und BvB-Klassen in der Justizvollzugsanstalt Neustrelitz sowie die Durchführung der schriftlichen Abschlussprüfungen im Bildungsgang „medizinische Dokumentation“ an der Beruflichen Schule der Universitätsmedizin Greifswald.

Bei der Erteilung von Distanzunterricht ab Jahrgangsstufe 7 hat es sich bewährt, dass alle Schülerinnen und Schüler gemäß ihrer individuellen Lernausgangslage angemessene Aufgaben erhalten, die sie zuhause erfolgreich bearbeiten können. Auch die Lernbegleitung mit der Möglichkeit des direkten Austausches während des Distanzunterrichts ist von zentraler Bedeutung für den Lernerfolg. Daher bitte ich Sie, feste Kontaktzeiten anzubieten oder zu verabreden.

Die Klassenarbeits- und Klausurpläne sind entsprechend anzupassen, da in dieser Zeit keine Arbeiten geschrieben werden können. Ich erinnere an die bereits geltende Erleichterung bei der Halbjahresnotenbildung in der Leistungsbewertungsverordnung, um den so genannten „Notendruck“ zu reduzieren. Auch für das zweite Halbjahr werden entsprechende Regelungen vorbereitet.

Lernmanagementsystem itslearning

Zur Vorbereitung und Umsetzung des Distanzunterrichts wird landesweit weiterhin das Lernmanagementsystem itslearning unter https://www.bildung-mv.de/aktuell/2020/itslearning-lernplattform-fuer-schulen-in-mv/ bereitgestellt. Über das Institut für Qualitätsentwicklung M-V bzw. das Kompetenzzentrum für berufliche Schulen werden verschiedene Möglichkeiten des E-Learning angeboten. Des Weiteren können sich alle Lehrkräfte auch an die Mitarbeitenden des Beratungs- und Unterstützungssystems des IQ M-V wenden. Die Kontakte finden Sie bereits in den Hinweisschreiben Nr. 83 und 99 in jeweils aktueller Fassung.

 

Hier finden Sie das Schreiben als Download: