Notbetreuung in der Schule ab 25.01.2021

Liebe Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

ab Montag, 25. Januar 2021, ist der Besuch der Schule für Schülerinnen und Schüler untersagt.

Für Schülerinnen und Schüler der 10. Klassen hingegen ist der Besuch der Schule weiterhin erlaubt. Für die Kinder der Jahrgangsstufen 1 bis 6 kann unter bestimmten Bedingungen eine Notfallbetreuung in Anspruch genommen werden. Für die Notfallbetreuung ist folgendes zu beachten:

  • Sie ist nur für Kinder in Anspruch zu nehmen, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur tätig sind. Eine Auflistung der dafür anerkannten Berufe und Bereiche finden Sie in der Unabkömmlichkeitserklärung.
  • Die Unabkömmlichkeitserklärung ist ausgefüllt und vom Arbeitgeber bestätigt in der Schule einzureichen. Selbstständige legen eine entsprechende Eigenerklärung vor. Außerdem ist in jedem Falle die Selbsterklärung mit abzugeben. Die Formulare finden Sie auf unserer Homepage (siehe unten).
  • Die Betreuung von Schülerinnen und Schülern mit komplexen Behinderungen und gesundheitlichen Beeinträchtigungen ist unabhängig vom Alter und der Beschäftigungssituation der Erziehungsberechtigten sichergestellt, ebenso die Betreuung für Kinder Alleinerziehender im begründeten Einzelfall.
  • Die Entscheidung über die Aufnahme des Kindes in die Notfallbetreuung obliegt der Schulleitung.

 

Mit besten Grüßen

Die Schulleitung

 

Selbsterklärung Notbetreuung ab einer Inzidenz 200 oder höher

Unabkömmlichkeitsbescheinigung für Beschäftigte

Unabkömmlichkeitsbescheinigung für Selbständige