Schulbetrieb nach Zwei-Stufen-Plan

Liebe Eltern,

es gab Änderungen zur Schul-Corona-Verordnung. In Mecklenburg-Vorpommern wird der Schulbetrieb nun nach einem 2-Stufen-Plan organisiert. Die Einordnung in Stufe 1 oder 2 hängt von der Inzidenz ab, die mittwochs angegeben wird. Die entsprechenden Regelungen gelten dann ab dem Montag der Folgewoche.

Die Stufen sehen folgendes vor:

Stufe 1: Schulbetrieb bei einer 7-Tage-Inzidenz unter 150

In allen Jahrgangsstufen gilt Präsenzpflicht für alle Schulbereiche in der jeweiligen Unterrichtsform (Präsenz-, Wechselunterricht an den Tagen in der Schule).

In den Jahrgangsstufen 1 bis 6 und 10 findet ein täglicher Präsenzunterricht in Form eines Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen statt.

Für die Jahrgangsstufen 7, 8 und 9 findet Wechselunterricht statt

Stufe 2: Schulbetrieb bei einer 7-Tage-Inzidenz über 150

Der Besuch von Schulen ist für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich untersagt.

Als Ausnahme von dem Besuchsverbot nach Absatz 1 können Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 die Notfallbetreuung der Schule besuchen. Für die Notfallbetreuung sind grundsätzlich die üblichen Beschulungszeiten maßgeblich. Die Schülerinnen und Schüler sind hierfür anzumelden.

Für alle Jahrgangsstufen in allen Schularten wird mit Ausnahme der Abschlussjahrgänge Distanzunterricht erteilt. Schülerinnen und Schülern der Abschlussjahrgänge ist der Besuch der Schule erlaubt. Sie erhalten unter Aufhebung der Präsenzpflicht Präsenzunterricht unter Pandemiebedingungen.

Der Schulbetrieb wird durch eine freiwillige wöchentliche zweimalige Selbsttestung auf SARS-CoV-2 begleitet.

Am Freitag, 9.4.2021 fand sich die Schulkonferenz unserer Schule zusammen um zu beraten, wo die Tests durchgeführt werden sollten. Der Beschluss der Schulkonferenz besagt, dass die Tests in die Häuslichkeit der Schülerinnen und Schüler gelegt werden sollen. Dazu erhalten alle Eltern am Dienstag eine Belehrung sowie eine Einverständniserklärung zur Übergabe der Schnelltests an die Schülerinnen und Schüler. Bei einmaliger Abgabe der ausgefüllten Erklärung beim Klassenleiter erhalten die Schülerinnen und Schüler jeweils am Dienstag und am Freitag ein Test-Kit, um die Testung am Montag und in der Wochenmitte zuhause durchführen zu können. Eine Gebrauchsanweisung ist ebenfalls beigefügt. Die Eltern geben der Schule im Falle eines positiven Ergebnisses umgehend Bescheid. Ein negatives Ergebnis muss nicht gemeldet werden.

 

Zu beachten:

Sollte Ihr Kind folgende Symptome haben, ist der Schulbesuch so lange untersagt, bis ein vom Arzt ausgestelltes negatives Testergebnis vorgelegt werden kann:

Fieber, Halsschmerzen, Husten, Schnupfen, Kopf- und Gliederschmerzen, Durchfall.

Sollte bei diesen Symptomen ein PCR-Test abgelehnt werden, erfolgt ein 14-tägiges Besuchsverbot der Schule.

 

Herzliche Grüße

Diana Labahn, Schulleitung

 

Das entsprechende Schreiben der Schulleitung finden Sie auch hier:

Schulbetrieb nach Zwei-Stufen-Plan_12.04.2021