Anmeldung der Schulanfänger zum Schuljahr 2021/2022

Sehr geehrte Eltern,

gemäß § 43 Abs. 1 des Schulgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern vom 15. Mai 1996, geändert durch Gesetz vom 24.01.1997, beginnt für Kinder, die spätestens am 30. Juni eines Jahres sechs Jahre alt werden, mit dem 1. August desselben Jahres die Schulpflicht.

Kinder, die spätestens am 30. Juni des darauffolgenden Jahres sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten vorzeitig eingeschult werden, wenn sie für den Schulbesuch körperlich, geistig und verhaltensmäßig hinreichend entwickelt sind.

Auch hier auf der Homepage finden Sie die benötigten Anmeldeformulare für Ihr Kind. Eine Kopie der Geburtsurkunde des Kindes ist der Anmeldung beizufügen.

Ab dem 01.03.2020 gilt in der Bundesrepublik das Masernschutzgesetz. Demnach ist die Schule verpflichtet, den Impfstatus aller Kinder zu erfassen. Bitte weisen Sie den vollständigen Impfschutz (2 Impfungen) durch geeignete Unterlagen (z.B. Kopie des Impfausweises Ihres Kindes, ärztliches Attest) nach.

Die ärztlichen Schuleingangsuntersuchungen sollen zu einem späteren Zeitpunkt stattfinden. Den genauen Termin erhalten Sie zum gegebenen Zeitpunkt.

 Über alle weiteren Termine die Einschulung betreffend werden wir Sie rechtzeitig informieren.

 

Anlagen

Anmeldung Schulanfänger 2021

Einwilligung Datenübermittlung

Beiblatt Sorgerecht