Sehr geehrte Erziehungsberechtigte und SchülerInnen,
anbei leiten wir Ihnen eine Information der UBB weiter:
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes haben sich mit Gültigkeit vom 23.04.2021 einige Neuregelungen auch für den Öffentlichen Personen- und Schienenverkehr ergeben.
1. Fahrgäste sind zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) verpflichtet.