Maßnahmeplan für Schulschließungen

Sehr geehrte Eltern,

wie Sie sicherlich bereits aus den Medien erfahren haben, schließen in Mecklenburg-Vorpommern ab Montag, 16. März 2020 alle staatlichen und freien allgemein bildenden und beruflichen Schulen wegen der weiteren Ausbreitung des Coronavirus bis einschließlich Sonntag, 19. April 2020.

Das hat das Kabinett in seiner Sondersitzung heute (Sonnabend, 14.03.2020) beschlossen. Das Bildungsministerium hat die erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung vorbereitet.

Hier Auszüge aus den Regelungen:

  • Um die Infektionsketten des Coronavirus zu unterbrechen, sollen Schülerinnen und Schüler der staatlichen und freien allgemein bildenden und beruflichen Schulen die Schulen nicht besuchen. Grundsätzlich bleiben Schülerinnen und Schüler der allgemein bildenden Schulen zu Hause.
  • Schülerpraktika werden ebenso wie der reguläre Unterricht ausgesetzt.
  • Für Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1-6 wird es eine pädagogische Notfallbetreuung geben.
  • Diese kann grundsätzlich nur von Eltern für ihre Kinder in Anspruch genommen werden, wenn sie in Berufen arbeiten, die zur Aufrechterhaltung der wichtigen Infrastruktur unverzichtbar sind. Ziel ist es, die Funktionsfähigkeit der Gesellschaft sicherzustellen.
  • Zur wichtigen Infrastruktur zählen Feuerwehr, Polizei, Strafvollzugsdienst, Rettungsdienst, medizinische Einrichtungen inklusive Apotheken, Justizeinrichtungen, ambulante und stationäre Pflegedienste, stationäre Betreuungseinrichtungen, Produktion und Versorgung mit Lebensmitteln und Waren des täglichen Lebens, kommunale Behörden, Landesbehörden, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, Einrichtungen und kommunale Unternehmen, soweit notwendig pflichtige Aufgaben und Aufgaben der Daseinsvorsorge (z. B. Wasserversorgung, Abwasser- und Abfallentsorgung, ÖPNV) zwingend wahrzunehmen sind.

Für einen geordneten Übergang ist am Montag, 16. März 2020, die Schule geöffnet, damit festgestellt werden kann, welche Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 1 bis 6 trotz einer Schließung weiter betreut werden müssen.

Zur Information der Brief des Kultusministeriums an die Eltern in vollem Umfang

Elternbrief des Kultusministeriums MV

Bitte füllen Sie für die Notfallbetreuung die folgende Selbsterklärung aus (Download)

Selbsterklärung für die Notfallbetreuung

 

Wir informieren Sie auch weiterhin auf unserer Homepage über die weiteren Entscheidungen und Ereignisse.